Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wir bestehen darauf, dass der Auftrag schriftlich erteilt wird. Auf der Baustelle wird ein Tagebuch geführt, in welchem ergänzende Absprachen festgehalten werden, die ebenfalls vom Auftraggeber abzuzeichnen sind, spätestens am Beginn des neuen Arbeitstages. 

2. Dem Bauherrn in der Angebotsphase oder nach Vertragsabschluss überlassene Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und können von diesem zurückgefordert werden.

3. Gemäß § 632 a BGB kann je nach Fortschritt der Arbeiten allenfalls ein wöchentlicher Abschlag in Rechnung gestellt werden, der binnen einer Woche auszugleichen ist. 

4. Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich an den Auftragnehmer zu richten.

Eine Gewähr für das Anwachsen kann nur übernommen werden, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag die Pflege beauftragt wird.

Folgende Gegebenheiten bei Naturmaterialien stellen keinen Reklamationsgrund dar:

- Gesiebter Boden kann Samen von Wildkräutern enthalten;

- Holz „arbeitet“, d. h. es kann sich verziehen oder kann sich farblich verändern (z. B. Grauton); - Natursteine können Einschließungen aufweisen;

- Betonsteine, deren Oberfläche unter Verwendung von Naturstoffen hergestellt wurden, können Farbunterschiede aufweisen.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer ausdrücklich, Pflanzen und andere Materialien auszubauen, wenn die Bezahlung nicht spätestens einen Monat nach Fälligkeit erfolgt ist; die Gutschrift erfolgt zum Zeitwert unter Berücksichtigung der Ausbaukosten.

6. Dem Auftragnehmer ist es grundsätzlich gestattet, Bild-, Video- und Tondokumente von der Baumaßnahme anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen.

7. Wasser und Stromenergie sind bauseits unentgeltlich zu stellen